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PRONET - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leider können auch wir nicht auf das Kleingedruckte verzichten ..

Wir bitten unsere Kunden und Auftragnehmer, die folgenden Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Bei Fragen bitten wir einfach um Kontaktaufnahme.

1. Allgemeines
2. Angebot und Auftragsbestätigungen
3. Preise
4. Zahlungsbedingungen
5. Abtretungsverbot
6. Gewährleistung
7. Haftung
8. Kündigung, Laufzeiten, Rücktritt
9. Technische Probleme, Leistungsverzögerung
10. Pflichten des Kunden, Haftung des Kunden
11. Wiedergabe der Internetpräsenz
12. Domain
13. Hosting
14. Software- und Applikationsentwicklung bzw. Werknutzung
15. Datenschutz
16. Gerichtsstand
17. Sonstiges

Anhang A: Vergaberichtlinien und AGB der Domain-Registrierungsstellen (Registry)

PRONET AGB zum Download (PDF-Format)

Zur Anzeige der PDF-Version benötigen Sie die Software Acrobat Reader, welche Sie kostenlos downloaden können.

 

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PRONET Internet & Multimedia Services DI Robert Zöhrer (nachfolgend kurz PRONET genannt) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die von PRONET gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend kurz Kunde genannt) erbracht werden. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern sie entsprechend anwendbar sind, auch für im Zusammenhang mit der Lieferung bzw. Dienstleistung erbrachten Beratungs- und Planungsleistungen sowie für Auskünfte.

1.3 Entgegenstehenden Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, auch für den Fall, dass die entgegenstehenden Bedingungen in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Enthalten diese Bedingungen keine Bestimmungen, gilt das Gesetz.

1.4 Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Angebot und Auftragsbestätigungen

2.1 Alle unsere Angebote sind frei bleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme einer Auftragsbestätigung. Diese kann in schriftlicher Form, per Telefax, online oder per e-mail erfolgen. Durch Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung kommt mit diesem Zeitpunkt ebenfalls ein Vertragsabschluss zustande.

2.2 Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, Internet-Präsentationen und sonstigen Werbematerialien sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.

2.3 Angebote und Kostenvoranschläge bedürfen der Schriftform.

3. Preise

3.1 Sämtliche Preise sind explizit entweder als Brutto- oder Nettopreise gekennzeichnet und verstehen sich in Euro.

3.2 Etwaige Versandkosten (einschliesslich etwaiger Versicherungskosten) ab unserem Geschäftssitz werden gesondert berechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Zahlungen sind prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzug am Ort unserer Niederlassung zu leisten. Die Hereingabe von Wechseln bedarf in jedem Fall einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Regulierung. Wechselkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

4.2 Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung in Verzug ist, ist PRONET berechtigt, die Internetpräsenz des Kunden sofort zu sperren. Zur Wiederaufnahme der Internetpräsenz akzeptiert der Kunde eine Reaktivierungspauschale von EUR 30,--. Diese Pauschale entspricht dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kostenaufwand. Die tatsächlich angefallenen Kosten können dem Kunden auf Aufforderung dargelegt werden.

4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.A. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

4.4 Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

4.5 Sämtliche Dienstleistungen, Produkte und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von PRONET. Dies umfasst besonders auch "nicht greifbare" Werte und Leistungen wie Software, Nutzungsrechte, Programm-Codes, Daten, Design, Konzepte, Entwürfe, Ideen, Domain-Rechte oder ähnliches.

4.6 Kleinere Rechnungsbeträge, wie sie unter anderem bei Domain- und Hosting-Leistungen anfallen, werden grundsätzlich per Online-Rechnung abgerechnet. Diese Kunden erklären sich mit der elektronischen Zustellung (i. d. R. per E-Mail) Ihrer Rechnung in pdf-Format einverstanden. Besteht in diesen Fällen der ausdrückliche Kundenwunsch einer schriftlichen Rechnung mit Postzustellung, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von EUR 2,00 exkl. USt. pro Rechnung verrechnet.

4.7 Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, bei Projekten die laufende Realisierung einzustellen bzw. die die laufende Dienstleistung zu beenden und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber
zu tragen. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zu stellen.

4.8 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

5. Abtretungsverbot

5.1 Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar an dritte Personen.

6. Gewährleistung

6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. Dienstleistung unverzüglich nach Mängeln zu untersuchen. Mängelrügen sind unter Angabe der Bestelldaten sowie der Rechnungs- und Versandnummern zu erheben. Offene Mängel sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Dienstleistung, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Rüge in frist- und formgerechter Anzeige, gilt die Ware als genehmigt bzw. Dienstleistung als erbracht. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zuganges bei uns an.

6.2 Jegliche Gewährleistung ist im Falle unsachgemässer Handhabung der gelieferten Ware ausgeschlossen.

6.3 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und technischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seitevorgenommen worden sind.

6.4 Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind,anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

6.5 Für Software bzw. Systeme, die durch eigenes Personal des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

6.6 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche System lebt dadurch nicht wieder auf.

7. Haftung

7.1 Soweit diese Bedingungen nichts Abweichendes regeln, sind alle Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, ausgenommen solcher Ersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Geschäftsführung und/oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2 Die anwendungstechnischen Beratungen durch unsere Mitarbeiter, Gebrauchsanweisungen und ähnlichen Informationen erfolgen jeweils nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag.

8. Kündigung, Laufzeiten, Rücktritt

8.1 Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Laufzeit der Standard-Hosting-Pakete mindestens 3 Monate und wird stillschweigend um weitere 3 Monate verlängert. Ausgenommen von dieser Kündigungsregelung ist lediglich der erste Monat ab Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum Zweck der Evaluierung der PRONET Hosting Services (Test-Account). Für Domain-Hosting Kombi Pakete ist die Laufzeit hingegen aufgrund der Kombination von Domain- und Hostingleistungen gleich des jeweiligen Registrierungszeitraumes der kombinierten Domain (i.d.R. ein bis zwei Jahre). Sie wird ebenfalls nach Ablauf der Laufzeit stillschweigend um den entsprechenden Registrierungszeitraum der Domain verlängert. Für Reseller-Pakete beträgt die Laufzeit 6 Monate und wird ebenfalls stillschweigend um weitere 6 Monate verlängert.

8.2 Die Laufzeit der Domains beträgt mindestens den Zeitraum des ersten Registrierungszeitraumes (i.d.R. ein bis zwei Jahre) und wird, sofern nicht 6 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Registrierungszeitraumes gekündigt wird, stillschweigend um ein Jahr verlängert.

8.3 Bei Projektaufträgen: Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 40% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

8.5 Alle Kündigungen und Rücktritte müssen schriftlich bei PRONET erfolgen.

9. Technische Probleme, Leistungsverzögerung

9.1 Im Fall von technischen Problemen, die nicht von der Firma PRONET zu vertreten sind, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist die Firma PRONET berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die für den laufenden Monat erhobenen Kosten werden in diesem Fall dem Kunden erstattet. Es besteht, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

9.2 Wie im Internet üblich, kann auf die veröffentlichten Daten der von PRONET angemieteten Server nicht unbedingt immer zugegriffen werden. Die gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, mit denen der PRONET- Server nichts zu tun hat. Derartige Ausfälle hat PRONET nicht zu vertreten.

9.3 Bei Ausfällen der PRONET-Server, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet PRONET dem Kunden die anteiligen Speicherplatzkosten zurück.

9.4 Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat PRONET nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.

10. Pflichten des Kunden, Haftung des Kunden

10.1 Der Kunde darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten der Republik Österreich verstossen. Der Kunde versichert besonders, dass über von PRONET zur Verfügung gestellte Dienste keine diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden sowie links- bzw. rechtsradikale Inhalte verbreitet werden, noch auf solche Inhalte mit einem Link verwiesen wird. Widrigenfalls ist PRONET berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten zu verweigern oder diese zu löschen. PRONET übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß der Internetpräsenz des Kunden gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten der Republik Österreich haftet der Kunde.

10.2 Die unberechtigte und unerlaubte Versendung von Massen-E-Mails (SPAM) oder das Versenden von Massen-Postings in Newsgroups über von PRONET zur Verfügung gestellte Dienste ist untersagt. Auch die Ermöglichung von Spam-Mail Versand durch Verwendung von (unsicheren) Skripten und Programmen am Webspace, die dies auch missbräuchlich durch Dritte ermöglichen, ist untersagt. Jede Übertretung dieser Reglung berechtigt PRONET die Dienstleistung einzustellen und sich bei Schadenersatz oder anderen Forderungen gegenüber Dritten am Kunden schadlos zu halten.

10.3 Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die ggf. vom Kunden gelieferten Software-Applikationen (z.B. HTML-Formulare, CGI-Programme, Java-Programme, etc.) keine Sicherheitsrisiken auf dem Server von PRONET darstellen, sowie dass die Rechnerkapazitäten von PRONET nicht durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder blockiert werden. Sämtliche finanziellen Folgen der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen sind, sind von dem Kunden an PRONET zu erstatten.

11. Wiedergabe der Internetpräsenz

11.1 PRONET übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden, da es aufgrund der verschiedenen Systeme (u.a. bzgl. der Betriebssysteme und Browser) zu Differenzen kommen kann.

12. Domain

12.1 Der Kunde beauftragt PRONET mit der Domain-Bestellung, die gewünschte Domain in seinem Namen bei der zuständigen Registry zu registrieren. Der Kunde ist einverstanden, dass PRONET als Rechnungsempfänger für die Domaingebühren bei der zuständigen Registry angeführt wird und diese Gebühren auch an PRONET verrechnet werden. PRONET übernimmt keine Garantie dafür, dass die vom Kunden bestellten Domainnamen bei der Zulassungsstelle registriert werden können.

12.2 Der Kunde verpflichtet sich, die offiziellen Vergaberichtlinien und AGB der jeweiligen Registrierungsstelle (Registry) zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten und nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Der Kunde hat zu prüfen, ob der gewünschte Domainname kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist. Für den Fall, dass wir von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns schadlos zu halten. Ebenfalls behalten wir uns die Sperrung der betreffenden Domain vor.

12.3 Falls der Kunde eine Mindestabnahmemenge von Leistungen in einem bestimmten Zeitraum garantiert, hat er dieser Verpflichtung nachzukommen. Es gilt eine Kulanzregel von 10%. Sollte die Menge an abgenommenen Leistungen darunter liegen, ist eine nachträgliche Zahlung nach dem vorher geltenden Preisniveau gerechtfertigt.

12.4 Der Wechsel einer Kunden-Domain zu einem anderen Provider ist erst nach vollständiger Bezahlung der Domain-Registrierungsgebühr für die laufende Verrechnungsperiode (in der Regel 1 Jahr) an PRONET möglich.

Anmerkung: Beim neuen Provider fallen nach erfolgtem Wechsel keine weiteren nic-Kosten bis zum Stichtag der Erst-Registrierung an, da die anfallenden nic-Gebühren für die entsprechende Domain für die laufende Verrechnungsperiode (i.d.R. 1 Jahr) mit der Zahlung an PRONET bereits abgegolten ist.

13. Hosting

13.1 Alle PRONET Hosting Pakete unterliegen der sogenannten "fair-use" Regelung. Diese besagt, dass das beanspruchte Transfervolumen im Bereich des arithmetischen Mittels über alle gleichwertigen Hostingkunden bzw. Accounts auf den PRONET Servern liegen sollte. Es gilt hierbei eine allgemeine obere Toleranzgrenze von 50% über dem aktuellen Transfermittel. Vereinzelte, für PRONET vertretbare, Ausbrüche nach oben können von PRONET ohne gesonderte Verrechnung des erhöhten Transfervolumens toleriert werden. Sollte das Transfervolumen permanent überhöht und für PRONET somit ohne gesonderte Verrechnung nicht mehr tragbar sein, setzen wir uns jedoch vor einer Nachverrechnung mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein vernünftiges Angebot für Ihre äußerst stark frequentierte Website zu legen. Der Kunde nimmt jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass sich PRONET vorbehält, bei starken und permanenten Verstößen gegen diese Regelung, das über das Mittel hinaus beanspruchte Transfervolumen gesondert zu verrechnen.

13.2 Besondere Regelung für Reseller: Eine durchschnittliche Webseite generiert im Schnitt ca. 100 MB Transfervolumen / Monat. Im Prinzip sind alle Reseller-Pakete so ausgelegt, dass das inkludierte Transfervolumen leicht für das jeweilige Reseller-Paket (mit durchschnittlichen Webseiten voll belegt) ausreicht. Sollte trotzdem mehr Transfervolumen entstehen, gilt ebenfalls Punkt 13.1 („fair-use“)

14. Software- und Applikationsentwicklung bzw. Werknutzung

14.1 Die Entwicklung bzw. Erstellung individueller Konzepte, Software und Applikationen wird nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel durchgeführt. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Produktivbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Produktivdaten beim Auftraggeber.

14.2 Als Grundlage für die Erstellung von Individualsoftware und -systemen dient die schriftliche Leistungsbeschreibung (auch Projektspezifikation oder Pflichtenheft genannt) , die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche könnenzu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

14.3 Individuell erstellte Software bzw. deren Adaptierungen müssen für das als Ganzes oder das jeweils betroffene Teilmodul in Form einer einer Projektabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Diese Abnahme wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter 14.1. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Projektabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software / System bzw. deren Adaptierungen mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

14.4 Stellt sich im Zuge der Realisierung heraus, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich, juristisch oder aus anderen schwerwiegenden Gründen unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Arbeiten des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

14.5 Falls nicht anders vereinbahrt, erfolgt ein Versand der Software (Datenträger), Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

14.6 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

15. Datenschutz

15.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Er ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich beim Anbieter abzufragen.

15.2 Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

15.3 Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Wir übernehmen in keiner Weise Garantien für die Daten auf Webservern oder Backups. Regelmäßige Backups obliegen der Sorgfaltspflicht des Kunden. Keine Form von Haftung und Schadenersatz, der sich auf Verlust von Daten bezieht, wird von PRONET übernommen.

15.4 Der Kunde erhält zur Pflege seines virtuellen Hosts / Servers eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.

15.5 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

15.6 PRONET übernimmt keine Gewähr dafür, dass Dritte sich keinen Zugang (via Telnet, FTP oder ähnlichem) zu Daten und Inhalten auf von PRONET angemietetem Speicherplatz verschaffen können. Weiterhin übernimmt PRONET keine Gewähr dafür, dass Daten bzw. Inhalte von Dritten nicht kopiert, manipuliert oder in irgendeiner Art und Weise verändert werden können. Es besteht im Schadensfall, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. Ebenso haftet PRONET für keine Ansprüche, welche sich aus der Nichtverfügbarkeit eines Servers, Internetleitung oder Domain ableiten.

16. Gerichtsstand

16.1 Gerichtsstand ist grundsätzlich das sachlich zuständige Gericht in Graz, konkret das Bezirksgericht Graz-Ost oder das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz. Wir sind jedoch auch berechtigt am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Weiters wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird hingegen ausgeschlossen.

17. Sonstiges

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

PRONET Geschäftsleitung, Graz 01.02.2002

 

Anhang A: Vergaberichtlinien und AGB der Domain-Registrierungsstellen (Registry)

AGB und Vergaberichtlinien der nic.at für at-Domains

Registration Agreement von CORE für com/net/org/info/biz/name/us Domains

Registrierungsbedingungen und -richtlinien der DENIC für de-Domains

AGB der SWITCH für ch/li-Domains

Policy and Rules der nic.st für st-Domains

Registration and Services Agreement der eNIC für cc-Domains

Weitere Richtlinien für andere Endungen erhalten Sie bei Bedarf auf Anfrage.

News bei PRONET

November 2003: IT-Sicherheit für KMUs: Sicherheitskonzept, Virenschutz, Firewall, VPN, Schulungen uvm.>>

September 2003: PRONET Webhosting ist wieder"Top Performer" laut Webhostlist.de! >>

Juni 2003: Information zu eu-Domains: Aussicht, Tipps & Warnungen >>

März 2003: Preissenkung bei Medium, Large und X-Large Webhosting Paketen und "Top Performer März 03"! >>

Feber 2003: Preissenkung bei st (Steiermark) und cc Domains! >>

Dezember 2002: PRONET Hosting wurde von Webhostlist.de als "Top Performer" ausgezeichnet!>>

Dezember 2002: PRONET startet Domain & Hosting Reseller Programm >>

Oktober 2002: Laufend Förderungsmöglichkeiten für IT Investitionen >>