Leider können auch wir nicht
auf das Kleingedruckte verzichten ..
Wir bitten unsere Kunden und Auftragnehmer,
die folgenden Geschäftsbedingungen zur Kenntnis
zu nehmen. Bei Fragen bitten wir einfach um Kontaktaufnahme.
1. Allgemeines
2. Angebot und Auftragsbestätigungen
3. Preise
4. Zahlungsbedingungen
5. Abtretungsverbot
6. Gewährleistung
7. Haftung
8. Kündigung, Laufzeiten, Rücktritt
9. Technische Probleme, Leistungsverzögerung
10. Pflichten des Kunden, Haftung des Kunden
11. Wiedergabe der Internetpräsenz
12. Domain
13. Hosting
14. Software- und Applikationsentwicklung bzw. Werknutzung
15. Datenschutz
16. Gerichtsstand
17. Sonstiges
Anhang A: Vergaberichtlinien
und AGB der Domain-Registrierungsstellen (Registry)
PRONET
AGB zum Download (PDF-Format)
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1.
Allgemeines
1.1 Die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PRONET Internet &
Multimedia Services DI Robert Zöhrer (nachfolgend kurz
PRONET genannt) gelten für alle Dienstleistungen und
Lieferungen, die von PRONET gegenüber dem Vertragspartner
(nachfolgend kurz Kunde genannt) erbracht werden. Sie gelten
für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2 Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern
sie entsprechend anwendbar sind, auch für im Zusammenhang
mit der Lieferung bzw. Dienstleistung erbrachten Beratungs-
und Planungsleistungen sowie für Auskünfte.
1.3 Entgegenstehenden
Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich
widersprochen, auch für den Fall, dass die entgegenstehenden
Bedingungen in einem Bestätigungsschreiben oder
auf sonstige Weise übermittelt werden. Enthalten
diese Bedingungen keine Bestimmungen, gilt das Gesetz.
1.4 Durch
die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
2. Angebot und
Auftragsbestätigungen
2.1 Alle unsere Angebote sind frei bleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme einer Auftragsbestätigung. Diese kann in schriftlicher Form, per Telefax, online oder per e-mail erfolgen. Durch Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung kommt mit diesem Zeitpunkt ebenfalls ein Vertragsabschluss zustande.
2.2 Abbildungen
und Angaben in Katalogen, Prospekten, Internet-Präsentationen
und sonstigen Werbematerialien sind nur annähernd
massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind. Änderungen bleiben vorbehalten,
sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für
den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.
2.3 Angebote
und Kostenvoranschläge bedürfen der Schriftform.
3. Preise
3.1
Sämtliche Preise sind explizit entweder als Brutto-
oder Nettopreise gekennzeichnet und verstehen sich in
Euro.
3.2 Etwaige
Versandkosten (einschliesslich etwaiger Versicherungskosten)
ab unserem Geschäftssitz werden gesondert berechnet,
wenn nichts anderes vereinbart ist.
4. Zahlungsbedingungen
4.1
Alle Zahlungen sind prompt nach Rechnungserhalt ohne
Abzug am Ort unserer Niederlassung zu leisten. Die Hereingabe
von Wechseln bedarf in jedem Fall einer vorherigen schriftlichen
Vereinbarung über Art und Umfang der Regulierung.
Wechselkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4.2 Für
den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung
in Verzug ist, ist PRONET berechtigt, die Internetpräsenz
des Kunden sofort zu sperren. Zur Wiederaufnahme der Internetpräsenz
akzeptiert der Kunde eine Reaktivierungspauschale von EUR
30,--. Diese Pauschale entspricht dem nach dem gewöhnlichen
Lauf der Dinge zu erwartenden Kostenaufwand. Die tatsächlich
angefallenen Kosten können dem Kunden auf Aufforderung
dargelegt werden.
4.3 Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe
von 12% p.A. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadens bleibt vorbehalten.
4.4 Die Aufrechnung
mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Die Zurückbehaltung
von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen
aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
4.5 Sämtliche
Dienstleistungen, Produkte und Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von PRONET. Dies
umfasst besonders auch "nicht greifbare" Werte
und Leistungen wie Software, Nutzungsrechte, Programm-Codes,
Daten, Design, Konzepte, Entwürfe, Ideen, Domain-Rechte
oder ähnliches.
4.6 Kleinere
Rechnungsbeträge, wie sie unter anderem bei Domain-
und Hosting-Leistungen anfallen, werden grundsätzlich
per Online-Rechnung abgerechnet. Diese Kunden erklären
sich mit der elektronischen Zustellung (i. d. R. per E-Mail)
Ihrer Rechnung in pdf-Format einverstanden. Besteht in diesen
Fällen der ausdrückliche Kundenwunsch einer schriftlichen
Rechnung mit Postzustellung, wird eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr von EUR 2,00 exkl. USt. pro Rechnung
verrechnet.
4.7 Die
Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den
Auftragnehmer, bei Projekten die laufende Realisierung einzustellen
bzw. die die laufende Dienstleistung zu beenden und vom
Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten
sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber
zu tragen. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen
ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft
treten zu lassen und übergebene Akzente fällig
zu stellen.
4.8 Der Auftraggeber
ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen
oder Bemängelungen zurück zu halten.
5. Abtretungsverbot
5.1 Die
Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften
sind nicht übertragbar an dritte Personen.
6. Gewährleistung
6.1 Der
Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. Dienstleistung
unverzüglich nach Mängeln zu untersuchen. Mängelrügen
sind unter Angabe der Bestelldaten sowie der Rechnungs-
und Versandnummern zu erheben. Offene Mängel sind innerhalb
von zehn Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Dienstleistung,
verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer
die Rüge in frist- und formgerechter Anzeige, gilt
die Ware als genehmigt bzw. Dienstleistung als erbracht.
Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den
Zeitpunkt ihres Zuganges bei uns an.
6.2 Jegliche
Gewährleistung ist im Falle unsachgemässer Handhabung
der gelieferten Ware ausgeschlossen.
6.3 Mängelrügen
sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel
betreffen und wenn sie schriftlich dokumentiert erfolgen.
Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls
Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter
Mängelrüge werden die Mängel in angemessener
Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer
alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen
Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit
gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. Korrekturen
und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der
vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und technischer
Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind,
als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer
durchgeführt. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose
sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber
zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen
und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung
durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung
von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen
oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von
dritter Seitevorgenommen worden sind.
6.4 Ferner
übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für
Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße
Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen
und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel
und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind,anormale
Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-
und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen
sind.
6.5 Für
Software bzw. Systeme, die durch eigenes Personal des Auftraggebers
bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt
jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
6.6 Soweit
Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung
bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung
auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung
für das ursprüngliche System lebt dadurch nicht
wieder auf.
7. Haftung
7.1
Soweit diese Bedingungen nichts Abweichendes regeln,
sind alle Ansprüche des Käufers, insbesondere
Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen,
ausgenommen solcher Ersatzansprüche, die auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unserer Geschäftsführung
und/oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Die anwendungstechnischen
Beratungen durch unsere Mitarbeiter, Gebrauchsanweisungen
und ähnlichen Informationen erfolgen jeweils nach bestem
Wissen, sind jedoch unverbindlich und begründen kein
vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine Nebenpflichten
aus dem Kaufvertrag.
8. Kündigung,
Laufzeiten, Rücktritt
8.1 Sofern
nicht anders angegeben, beträgt die Laufzeit der Standard-Hosting-Pakete
mindestens 3 Monate und wird stillschweigend um weitere
3 Monate verlängert. Ausgenommen von dieser Kündigungsregelung
ist lediglich der erste Monat ab Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
zum Zweck der Evaluierung der PRONET Hosting Services (Test-Account).
Für Domain-Hosting Kombi Pakete ist die Laufzeit hingegen
aufgrund der Kombination von Domain- und Hostingleistungen
gleich des jeweiligen Registrierungszeitraumes der kombinierten
Domain (i.d.R. ein bis zwei Jahre). Sie wird ebenfalls nach
Ablauf der Laufzeit stillschweigend um den entsprechenden
Registrierungszeitraum der Domain verlängert. Für
Reseller-Pakete beträgt die Laufzeit 6 Monate und wird
ebenfalls stillschweigend um weitere 6 Monate verlängert.
8.2 Die Laufzeit
der Domains beträgt mindestens den Zeitraum des ersten
Registrierungszeitraumes (i.d.R. ein bis zwei Jahre) und
wird, sofern nicht 6 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Registrierungszeitraumes
gekündigt wird, stillschweigend um ein Jahr verlängert.
8.3 Bei Projektaufträgen:
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten
Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem
Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt,
mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag
zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen
Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen
nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden
trifft. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen
und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb
der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen,
entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung
bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten
Lieferzeit. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur
mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.
Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so
hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen
Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 40% des
noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes
zu verrechnen.
8.5 Alle
Kündigungen und Rücktritte müssen schriftlich
bei PRONET erfolgen.
9. Technische
Probleme, Leistungsverzögerung
9.1 Im Fall
von technischen Problemen, die nicht von der Firma PRONET
zu vertreten sind, die eine Weiterführung dieses Vertrages
nicht ermöglichen, ist die Firma PRONET berechtigt,
Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.
Die für den laufenden Monat erhobenen Kosten werden
in diesem Fall dem Kunden erstattet. Es besteht, außer
im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, kein
Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und
Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.
9.2 Wie
im Internet üblich, kann auf die veröffentlichten
Daten der von PRONET angemieteten Server nicht unbedingt
immer zugegriffen werden. Die gilt insbesondere für
allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, mit
denen der PRONET- Server nichts zu tun hat. Derartige
Ausfälle hat PRONET nicht zu vertreten.
9.3 Bei
Ausfällen der PRONET-Server, die länger als
eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet PRONET
dem Kunden die anteiligen Speicherplatzkosten zurück.
9.4 Leistungsverzögerungen
aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat PRONET
nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen.
10. Pflichten
des Kunden, Haftung des Kunden
10.1 Der
Kunde darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner
Internetpräsenz nicht gegen geltendes Recht oder die
guten Sitten der Republik Österreich verstossen. Der
Kunde versichert besonders, dass über von PRONET zur
Verfügung gestellte Dienste keine diskriminierenden,
rassistischen, gewaltverherrlichenden sowie links- bzw.
rechtsradikale Inhalte verbreitet werden, noch auf solche
Inhalte mit einem Link verwiesen wird. Widrigenfalls ist
PRONET berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten zu verweigern
oder diese zu löschen. PRONET übernimmt hiermit
keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß der
Internetpräsenz des Kunden gegen gesetzliche Verbote
oder die guten Sitten der Republik Österreich haftet
der Kunde.
10.2 Die
unberechtigte und unerlaubte Versendung von Massen-E-Mails
(SPAM) oder das Versenden von Massen-Postings in Newsgroups
über von PRONET zur Verfügung gestellte Dienste
ist untersagt. Auch die Ermöglichung von Spam-Mail
Versand durch Verwendung von (unsicheren) Skripten und Programmen
am Webspace, die dies auch missbräuchlich durch Dritte
ermöglichen, ist untersagt. Jede Übertretung dieser
Reglung berechtigt PRONET die Dienstleistung einzustellen
und sich bei Schadenersatz oder anderen Forderungen gegenüber
Dritten am Kunden schadlos zu halten.
10.3
Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die ggf.
vom Kunden gelieferten Software-Applikationen (z.B.
HTML-Formulare, CGI-Programme, Java-Programme, etc.)
keine Sicherheitsrisiken auf dem Server von PRONET darstellen,
sowie dass die Rechnerkapazitäten von PRONET nicht
durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder
blockiert werden. Sämtliche finanziellen Folgen
der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen
sind, sind von dem Kunden an PRONET zu erstatten.
11. Wiedergabe
der Internetpräsenz
11.1
PRONET übernimmt keine Gewähr für die
richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden, da
es aufgrund der verschiedenen Systeme (u.a. bzgl. der
Betriebssysteme und Browser) zu Differenzen kommen kann.
12. Domain
12.1 Der
Kunde beauftragt PRONET mit der Domain-Bestellung, die gewünschte
Domain in seinem Namen bei der zuständigen Registry
zu registrieren. Der Kunde ist einverstanden, dass PRONET
als Rechnungsempfänger für die Domaingebühren
bei der zuständigen Registry angeführt wird und
diese Gebühren auch an PRONET verrechnet werden. PRONET
übernimmt keine Garantie dafür, dass die vom Kunden
bestellten Domainnamen bei der Zulassungsstelle registriert
werden können.
12.2 Der
Kunde verpflichtet sich, die offiziellen Vergaberichtlinien
und AGB der jeweiligen Registrierungsstelle (Registry)
zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten und nicht gegen Rechte
Dritter zu verstoßen. Der Kunde hat zu prüfen,
ob der gewünschte Domainname kein Warenzeichen einer
fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich
geschützt ist. Für den Fall, dass wir von Dritten
wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen
werden, verpflichtet sich der Kunde, uns schadlos zu halten.
Ebenfalls behalten wir uns die Sperrung der betreffenden
Domain vor.
12.3 Falls
der Kunde eine Mindestabnahmemenge von Leistungen in einem
bestimmten Zeitraum garantiert, hat er dieser Verpflichtung
nachzukommen. Es gilt eine Kulanzregel von 10%. Sollte die
Menge an abgenommenen Leistungen darunter liegen, ist eine
nachträgliche Zahlung nach dem vorher geltenden Preisniveau
gerechtfertigt.
12.4 Der
Wechsel einer Kunden-Domain zu einem anderen Provider ist
erst nach vollständiger Bezahlung der Domain-Registrierungsgebühr
für die laufende Verrechnungsperiode (in der Regel
1 Jahr) an PRONET möglich.
Anmerkung: Beim neuen Provider fallen nach
erfolgtem Wechsel keine weiteren nic-Kosten bis zum Stichtag
der Erst-Registrierung an, da die anfallenden nic-Gebühren
für die entsprechende Domain für die laufende
Verrechnungsperiode (i.d.R. 1 Jahr) mit der Zahlung an PRONET
bereits abgegolten ist.
13. Hosting
13.1
Alle PRONET Hosting Pakete unterliegen der sogenannten
"fair-use" Regelung. Diese besagt, dass das
beanspruchte Transfervolumen im Bereich des arithmetischen
Mittels über alle gleichwertigen Hostingkunden
bzw. Accounts auf den PRONET Servern liegen sollte.
Es gilt hierbei eine allgemeine obere Toleranzgrenze
von 50% über dem aktuellen Transfermittel. Vereinzelte,
für PRONET vertretbare, Ausbrüche nach oben
können von PRONET ohne gesonderte Verrechnung des
erhöhten Transfervolumens toleriert werden. Sollte
das Transfervolumen permanent überhöht und für
PRONET somit ohne gesonderte Verrechnung nicht mehr
tragbar sein, setzen wir uns jedoch vor
einer Nachverrechnung mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen
ein vernünftiges Angebot für Ihre äußerst
stark frequentierte Website zu legen. Der Kunde nimmt
jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass sich PRONET
vorbehält, bei starken und permanenten Verstößen
gegen diese Regelung, das über das Mittel hinaus
beanspruchte Transfervolumen gesondert zu verrechnen.
13.2
Besondere Regelung für Reseller: Eine durchschnittliche
Webseite generiert im Schnitt ca. 100 MB Transfervolumen
/ Monat. Im Prinzip sind alle Reseller-Pakete so ausgelegt,
dass das inkludierte Transfervolumen leicht für das
jeweilige Reseller-Paket (mit durchschnittlichen Webseiten
voll belegt) ausreicht. Sollte trotzdem mehr Transfervolumen
entstehen, gilt ebenfalls Punkt 13.1 („fair-use“)
14. Software-
und Applikationsentwicklung bzw. Werknutzung
14.1 Die Entwicklung bzw. Erstellung individueller Konzepte, Software und Applikationen wird nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel durchgeführt. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Produktivbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Produktivdaten beim Auftraggeber.
14.2 Als
Grundlage für die Erstellung von Individualsoftware
und -systemen dient die schriftliche Leistungsbeschreibung
(auch Projektspezifikation oder Pflichtenheft genannt) ,
die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der
ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen
ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit
und Vollständigkeit zu überprüfen und mit
seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende
Änderungswünsche könnenzu gesonderten Termin-
und Preisvereinbarungen führen.
14.3 Individuell
erstellte Software bzw. deren Adaptierungen müssen
für das als Ganzes oder das jeweils betroffene Teilmodul
in Form einer einer Projektabnahme spätestens vier
Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber abgenommen werden.
Diese Abnahme wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt.
(Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand
der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung
mittels der unter 14.1. angeführten zur Verfügung
gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum
von vier Wochen ohne Projektabnahme verstreichen, so gilt
die gelieferte Software / System bzw. deren Adaptierungen
mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.
Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber
gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende
Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten
Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend
dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest
mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen
schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das
heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt
werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche
Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
14.4 Stellt
sich im Zuge der Realisierung heraus, dass die Ausführung
des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich,
juristisch oder aus anderen schwerwiegenden Gründen
unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet,
dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der
Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend
bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung
möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung
ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung
die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder
einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung
durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt,
vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für
die Arbeiten des Auftragnehmers angefallenen Kosten und
Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber
zu ersetzen.
14.5 Falls
nicht anders vereinbahrt, erfolgt ein Versand der Software
(Datenträger), Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen
auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus
vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen
werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen
nur auf Wunsch des Auftraggebers.
14.6 Der
Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der
Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur
dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom
Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten
und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm
akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt
und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß
nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen,
die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich
geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung
gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht
zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers
führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt
der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten
bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt,
Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu
legen.
15. Datenschutz
15.1 Der
Kunde ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen
der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen
Daten zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses
in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet
werden. Er ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person
oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich
beim Anbieter abzufragen.
15.2 Der
Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter
hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
15.3 Soweit
Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt
werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server
werden regelmäßig gesichert. Für den Fall
eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden
Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
Wir übernehmen in keiner Weise Garantien für die
Daten auf Webservern oder Backups. Regelmäßige
Backups obliegen der Sorgfaltspflicht des Kunden. Keine
Form von Haftung und Schadenersatz, der sich auf Verlust
von Daten bezieht, wird von PRONET übernommen.
15.4 Der
Kunde erhält zur Pflege seines virtuellen Hosts / Servers
eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet,
dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden
Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des
Passwortes resultiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit,
sein Passwort zu ändern.
15.5 Dem
Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg
die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören,
dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
15.6 PRONET
übernimmt keine Gewähr dafür, dass Dritte
sich keinen Zugang (via Telnet, FTP oder ähnlichem)
zu Daten und Inhalten auf von PRONET angemietetem Speicherplatz
verschaffen können. Weiterhin übernimmt PRONET
keine Gewähr dafür, dass Daten bzw. Inhalte von
Dritten nicht kopiert, manipuliert oder in irgendeiner Art
und Weise verändert werden können. Es besteht
im Schadensfall, außer im Fall von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für
mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für
entgangenen Gewinn. Ebenso haftet PRONET für keine
Ansprüche, welche sich aus der Nichtverfügbarkeit
eines Servers, Internetleitung oder Domain ableiten.
16. Gerichtsstand
16.1 Gerichtsstand ist grundsätzlich das sachlich zuständige Gericht in Graz, konkret das Bezirksgericht Graz-Ost oder das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz. Wir sind jedoch auch berechtigt am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Weiters wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird hingegen ausgeschlossen.
17. Sonstiges
17.1 Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt
dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner
werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung
zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst
nahe kommt.
PRONET Geschäftsleitung, Graz 01.02.2002
Anhang
A: Vergaberichtlinien und AGB der Domain-Registrierungsstellen
(Registry)
AGB
und Vergaberichtlinien
der nic.at für at-Domains
Registration
Agreement von CORE für com/net/org/info/biz/name/us
Domains
Registrierungsbedingungen
und -richtlinien
der DENIC für de-Domains
AGB
der SWITCH für ch/li-Domains
Policy
and Rules der nic.st für st-Domains
Registration
and Services Agreement der eNIC für cc-Domains
Weitere Richtlinien für andere Endungen
erhalten Sie bei Bedarf auf Anfrage.
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